Flugbetriebsordnung:
1) Die gesetzlichen Bestimmungen der AUSTRO CONTROL sind einzuhalten.
2) Gültige Fluglizenz ist erforderlich.

3)

Es dürfen nur die ausgewiesenen Start- und Landeplätze benützt werden. 
Bei Außenlandungen ist selbständig eine einvernehmliche Lösung mit dem Grundbesitzerherzustellen.
4)
Für die Benutzung der Start- und Landeplätze ist eine Tagesmitgliedschaft erforderlich.
Kontrolle der Tagesmitgliedschaften durch Clubmitglieder des DFC Wildkogelfalken.

5)

Die Tagesmitgliedschaft hat Gültigkeit in den Gebieten WILDKOGEL, BRAMBERG und HOLLERSBACH.
Sie ist an der Kasse der WILDKOGELBAHNEN, sowie beim Gasthof BERGHOF in Hollersbach erhältlich.
6) Den Anweisungen des Personals der Wildkogelbahnen ist Folge zu leisten.
7) Die Grundbesitzer sowie der DFC Wildkogelfalken übernehmen keinerlei Haftung.
8)
Nichteinhaltung der Flugbetriebsordnung führt zum Entzug der Tagesmitgliedschaft sowie zum Startverbot.

Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken sind an allen Start- und Landeplätzen des Clubs berechtigt, Fluglizenzen und Tagesmitgliedschaften von Gastfliegern zu kontrollieren.
Bei Ungereimtheiten, Fehlverhalten von Gastpiloten etc. sind Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken auch berechtigt, Startverbot(e) zu verhängen, bzw. Tagesmitgliedschaft(en) zu entziehen.
   
Start- und Landeplatzinfos Wildkogel
  Bramberg
  Hollersbach
  Panoramen


Betriebs- Öffnungszeiten der Wildkogelbahnen

SOMMER 2010

22. bis 24. Mai 2010, 
03. bis 06. Juni 2010 und 
12. Juni bis 17. Oktober 2010

BETRIEBSZEITEN:

Erste Bergfahrt: 09:30 Uhr, danach jede Stunde
(10:30, 11:30 Uhr, usw.)
Letzte Bergfahrt: 15:30 Uhr
Letzte Talfahrt: 16:30 Uhr

 

Weitere Informationen:
Flugschule Pinzgau, Bramberg  ( 065 66 / 82 07

 

Viel Spaß beim Fliegen wünscht der DFC Wildkogelfalken.