Flugbetriebsordnung: |
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| 1) |
Die gesetzlichen Bestimmungen der AUSTRO CONTROL sind einzuhalten. |
| 2) |
Gültige Fluglizenz ist erforderlich. |
3)
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Es dürfen nur die ausgewiesenen Start- und Landeplätze benützt werden.
Bei Außenlandungen ist selbständig eine einvernehmliche Lösung mit dem Grundbesitzerherzustellen. |
4)
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Für die Benutzung der Start- und Landeplätze ist eine Tagesmitgliedschaft erforderlich.
Kontrolle der Tagesmitgliedschaften durch Clubmitglieder des DFC Wildkogelfalken. |
5)
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Die Tagesmitgliedschaft hat Gültigkeit in den Gebieten WILDKOGEL, BRAMBERG und HOLLERSBACH.
Sie ist an der Kasse der WILDKOGELBAHNEN, sowie beim Gasthof BERGHOF in Hollersbach erhältlich. |
| 6) |
Den Anweisungen des Personals der Wildkogelbahnen ist Folge zu leisten. |
| 7) |
Die Grundbesitzer sowie der DFC Wildkogelfalken übernehmen keinerlei Haftung. |
8)
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Nichteinhaltung der Flugbetriebsordnung führt zum Entzug der Tagesmitgliedschaft sowie zum Startverbot. |

Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken sind an allen Start- und Landeplätzen des Clubs berechtigt, Fluglizenzen und Tagesmitgliedschaften von Gastfliegern zu kontrollieren.
Bei Ungereimtheiten, Fehlverhalten von Gastpiloten etc. sind Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken auch berechtigt, Startverbot(e) zu verhängen, bzw. Tagesmitgliedschaft(en) zu entziehen. |
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| Start- und Landeplatzinfos |
Wildkogel |
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Bramberg |
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Hollersbach |
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Panoramen |

Betriebs- Öffnungszeiten der Wildkogelbahnen
SOMMER 2010
22. bis 24. Mai 2010,
03. bis 06. Juni 2010 und
12. Juni bis 17. Oktober 2010
BETRIEBSZEITEN:
Erste Bergfahrt: 09:30 Uhr, danach jede Stunde
(10:30, 11:30 Uhr, usw.)
Letzte Bergfahrt: 15:30 Uhr
Letzte Talfahrt: 16:30 Uhr |
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Weitere Informationen:
Flugschule Pinzgau, Bramberg ( 065 66 / 82 07

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Viel Spaß beim Fliegen wünscht der DFC Wildkogelfalken.
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