FLUGBETRIEBSORDNUNG

  1. Die gesetzlichen Bestimmungen der AUSTRO CONTROL sind einzuhalten.
  2. Es dürfen nur die ausgewiesenen Start- und Landeplätze benützt werden.
    Bei Außenlandungen ist selbständig eine einvernehmliche Lösung mit dem Grundbesitzer herzustellen.
  3. Für die Benutzung der Start- und Landeplätze ist eine Tagesmitgliedschaft erforderlich.
    Kontrolle der Tagesmitgliedschaften durch Clubmitglieder des DFC Wildkogelfalken.
  4. Die Tagesmitgliedschaft hat Gültigkeit in den Gebieten NEUKIRCHEN, BRAMBERG und HOLLERSBACH.
  5. Die Tagesmitgliedschaft kann online und an allen Start- und Landeplätzen über die Infotafel erworben werden.
  6. Den Anweisungen des Personals der Wildkogelbahnen ist Folge zu leisten.
  7. Die Grundbesitzer sowie der DFC Wildkogelfalken übernehmen keinerlei Haftung.
  8. Nichteinhaltung der Flugbetriebsordnung führt zum Entzug der Tagesmitgliedschaft sowie zum Startverbot.

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Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken sind an allen Start- und Landeplätzen des Clubs berechtigt, Fluglizenzen und Tagesmitgliedschaften von Gastfliegern zu kontrollieren. Bei Ungereimtheiten, Fehlverhalten von Gastpiloten etc. sind Clubmitglieder des DFC-Wildkogelfalken auch berechtigt, Startverbot(e) zu verhängen, bzw. Tagesmitgliedschaft(en) zu entziehen.

START- UND LANDEPLÄTZE



BETRIEBS- UND ÖFFNUNGSZEITEN DER WILDKOGELBAHNEN

Hier finden sie die aktuellen Öffnungszeiten und Preise der Wildkogelbahnen.

Kontakt

Drachenfliegerclub Wildkogelfalken
Stoitznergasse 3
A - 5733 Bramberg
wildkogelfalken@gmx.net

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