Nationalparkverwaltung und Gleitschirmflieger haben das gemeinsame Interesse die attraktive Naturlandschaft in den Hohen Tauern zu erhalten. Anstelle einer gesetzlichen Einschränkung haben Gleitflugsportvereine daher mit der Nationalparkverwaltung nachfolgende freiwillige Vereinbarung abgeschlossen:
Flugtabuzonen wie Sonderschutzgebiete, Horste von Steinadlern, Bartgeiern und anderen nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten Vögel sowie Schlafplätze von Gänsegeiern und temporäre Forschungsgebiete werden in einer saisonal aktualisierten, im Internet jederzeit abrufbaren Karte ausgewiesen.
Start und Landungen dürfen, ausgenommen in Notsituationen, nur außerhalb des Nationalparks stattfinden.
Die Befliegung von Sonderschutzgebieten ist gemäß den jeweiligen Verordnungen generell untersagt.
Horste von Steinadler, Bartgeier und anderen nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten Vögel sowie Schlafplätze von Gänsegeiern dürfen inklusive eines Radius von 1 km nicht überflogen werden.
Ein überraschendes Auftauchen hinter Graten ist zu vermeiden.
Wildtiere und Wildtierrudel sowie Bergwanderer und Bergsteiger dürfen nicht angeflogen werden.
Der gesamte Nationalpark Hohe Tauern wird grundsätzlich nur im Zeitraum 1. April bis 30. September von 9:00 Uhr vormittags bis Sonnenuntergang beflogen.
Die Flugsportvereine ersuchen ihre Mitglieder und Gäste diese freiwilligen Beschränkungen zu berücksichtigen.